Politik
Die Republik Armenien ist ein souveräner, demokratischer und Rechtsstaat.
Nationalversammlung
Die Nationalversammlung ist das repräsentative Organ des Volkes, das die gesetzgebende Gewalt ausübt. Die Nationalversammlung übt die Kontrolle über die Exekutive aus, beschließt den Staatshaushalt und nimmt weitere in der Verfassung vorgeschriebene Aufgaben wahr.
Die Befugnisse der Nationalversammlung sind in der Verfassung festgelegt.
Die Nationalversammlung besteht aus mindestens einhundertundein Abgeordneten. Die Nationalversammlung wird nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Die letzten Parlamentswahlen fanden am 20. Juni 2021 statt.
Präsident der Republik
Der Präsident der Republik ist das Oberhaupt des Staates. Er achtet auf die Einhaltung der Verfassung. Bei der Ausübung seiner Befugnisse ist der Präsident der Republik unparteiisch und lässt sich ausschließlich von gesamtstaatlichen und nationalen Interessen leiten. Der Präsident der Republik übt sein Amt mit den in der Verfassung festgelegten Befugnissen aus.
Der Präsident der Republik wird von der Nationalversammlung für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt.
Regierung
Die Regierung ist das oberste Organ der vollziehenden Gewalt.
Die Regierung entwickelt und verwirklicht auf der Grundlage ihres Programms die Innen- und Außenpolitik des Staates und übt die allgemeine Leitung der Organe des staatlichen Verwaltungssystems aus.
Die Befugnisse der Regierung sind in der Verfassung und in den Gesetzen festgelegt. In die Zuständigkeit der Regierung fallen alle Angelegenheiten der Exekutivgewalt, die nicht den Organen der Staatsverwaltung oder anderen Organen der örtlichen Selbstverwaltung vorbehalten sind.
Die Regierung besteht aus dem Premierminister, den stellvertretenden Premierministern und den Ministern.
Der mit der Mehrheit des Parlaments gewählte Kandidat wird vom Präsidenten der Republik zum Ministerpräsidenten ernannt. Die stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Ministerpräsidenten ernannt.
Der Ministerpräsident legt im Rahmen des Regierungsprogramms die Grundlinien der Politik der Regierung fest, leitet die Tätigkeit der Regierung und koordiniert die Arbeit der Regierungsmitglieder.
Gerichte und der Oberste Justizrat
In der Republik Armenien wird die Justiz nur von Gerichten im Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen ausgeübt. In der Republik Armenien sind das Verfassungsgericht, der Kassationsgerichtshof, die Berufungsgerichte, die Gerichte der ersten Instanz mit allgemeiner Zuständigkeit sowie das Verwaltungsgericht tätig. Weitere Fachgerichte können in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingerichtet werden.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird durch das Verfassungsgericht ausgeübt. In der Republik Armenien ist die oberste Gerichtsinstanz der Kassationsgerichtshof, mit Ausnahme des Bereichs der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Der Kassationsgerichtshof sorgt durch die Revision von Rechtsakten im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Befugnisse für die einheitliche Anwendung von Gesetzen und anderen normativen Rechtsakten sowie für die Beseitigung von grundlegenden Verletzungen der Menschenrechte und Freiheiten.
Die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter wird durch den Obersten Justizrat gewährleistet, der ein unabhängiges Staatsorgan ist und aus zehn Mitgliedern besteht. Fünf Mitglieder des Obersten Justizrates werden von der Generalversammlung der Richter gewählt, fünf weitere Mitglieder von der Nationalversammlung.
Administrativ-territoriale Einheiten der Republik Armenien
Die administrativ-territorialen Einheiten der Republik Armenien sind die Marzen [Regionen] und die Gemeinden. Die Marzen bestehen aus ländlichen und städtischen Gemeinden. Das Territorium der Republik Armenien ist in 10 Marzen unterteilt. Diese sind: Aragatsotn Marz, Ararat Marz, Armavir Marz, Gegharkunik Marz, Lori Marz, Kotayk Marz, Shirak Marz, Syunik Marz, Vayots Dzor Marz und Tavush Marz.
Die Hauptstadt Eriwan ist eine Marze. Die lokale Selbstverwaltung wird in den Marze ausgeübt.
Quelle:Aussenministerium der RA