Investitions-
politik
Die Hauptziele der staatlichen Investitionspolitik in Armenien sind die Verbesserung des Investitionsumfelds, die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für Investitionen und die Förderung von Investitionen in die Wirtschaft der Republik Armenien, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen. Das Hauptziel der armenischen Investitionspolitik ist die Schaffung eines günstigen Investitions- und Geschäftsumfelds, die Erhöhung der Transparenz des regulatorischen Umfelds, die Offenlegung der Wettbewerbsvorteile des Landes, die Erhöhung der Investitions Größen, die Entwicklung der Marktinfrastruktur, die Schaffung von qualitativ hochwertigen und gut bezahlten Arbeitsplätzen, die Entwicklung des Humankapitals und, basierend auf all dem, die Gewährleistung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und des Wohlergehens der Bevölkerung, was im Einklang mit den Prioritäten der armenischen Entwicklungsstrategie 2014-2025 ist. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Investitions- und politische Konzept der Republik Armenien erstellt und am 8. Oktober 2015 der Zeitplan für Aktivitäten verabschiedet.
Die Regierung der Republik Armenien befolgt die Grundsätze der Politik der "Offenen Türen", der Liberalisierung der Investitionstätigkeit, des Vorbehalts der Inländerbehandlung und der günstigsten Behandlung ausländischer Investoren, des angemessenen Schutzes von Investoren und anderer fortschrittlicher internationaler Praktiken.
Das wichtigste Gesetz, das den Investitionsfaktor in Armenien regelt, ist das Gesetz "Über ausländische Investitionen", das 1994 verabschiedet wurde.
Die außenwirtschaftliche Zusammenarbeit
Die außenwirtschaftliche Zusammenarbeit der Republik Armenien wird auf liberaler Basis gestaltet und umgesetzt. Im Allgemeinen sind die wichtigsten und bevorzugten Richtungen der außenwirtschaftlichen Zusammenarbeit die Integration der Republik Armenien in die Weltwirtschaft, die Förderung des Exports, die Einbeziehung von Investitionen, die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Entwicklung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit usw.
Zur Unterstützung wird insbesondere die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit mit anderen Ländern gefördert.
Es handelt sich dabei insbesondere um:
- die Unterzeichnung von multilateralen und bilateralen Abkommen im Bereich der handelswirtschaftlichen Zusammenarbeit
- die Organisation von Arbeiten der zwischenstaatlichen Kommissionen zur handelswirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit dem Ausland
- die Unterstützung (Beratung, Organisation usw.) für Teilnehmer, die armenische Produkte auf inländischen und internationalen Ausstellungen vorstellen.
Die Einrichtung von Handelsvertretungen der Republik Armenien in der EU, in Russland und in den USA wird zur weiteren Entwicklung der handelswirtschaftlichen Zusammenarbeit der Republik Armenien mit anderen Ländern beitragen.